Keine Fahrverbotszone

Es müsse dabei auch die Folgen des Ausweichverkehrs prüfen. Das Land NRW sieht aber gute Chancen, Fahrverbote zu vermeiden. „Die Einführung von Fahrverboten muss geprüft werden, ist aber noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich kommen“, sagte der Staatssekretär im Umweltministerium. Die Messwerte an den betroffenen Straßen gingen stärker zurück als erwartet. Die Luftverschmutzung in Köln ist längere Zeit deutlich zu hoch. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt ist man von dieser Grenze weit entfernt: Am schlimmsten sieht es am rechtsrheinischen Clevischen Ring aus, dort wurden 2017 62 Mikrogramm gemessen. Ein Jahr später sank der Wert auf 59 Mikrogramm. Auch der überarbeitete Luftreinhalteplan für die Millionenstadt, der am 1. April 2019 in Kraft getreten war, verzichtet bisher auf ein Dieselfahrverbot. Die Stadt will die Luftverschmutzung anders Maßnahmen senken: So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die ausnehmend 7,5 Tonnen wiegen. Die Dieselbusse der Kölner Verkehrsbetriebe werden mit einer Abgasnachbehandlung ausgerüstet, die den Stickstoffdioxidausstoß um mindestens 85 Prozent senken sollen.

Ein großflächiges Dieselfahrverbot wird es in Köln nicht geben, Straßensperrungen sind aber möglich. Denn das OVG Münster hat der Stadt heute strenge Vorgaben gemacht. Keine Dieselfahrverbotszonen in der Stadt Köln, aber möglicherweise Straßensperrungen an vier wichtigen Straßen. Begründung: Nach derzeitigem Stand könnten die vorgeschriebenen Messwerte nur mit Sperrungen es kommt zu. Die sind im Luftreinhalteplan der Stadt aber nicht vorgesehen, Konsequenz: Stadt und Bezirksregierung müssen nachbessern. Vor dem OVG hatte das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Es ging um ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes, das Fahrverbotszonen in Köln festschrieb – so wie es die Deutsche Umwelthilfe verlangt hatte. Diese Fahrverbotszonen ordnete das OVG nimmer ausdrücklich an. Es stellte aber auch fest, dass es ohne Straßensperrungen für Dieselfahrzeuge nicht gehen würde: An verschiedenen Stellen sei der vorgeschriebene 40-Mikrogramm Grenzwert für Stickoxide deutlich überschritten worden. Konkret nannte das Gericht vier Straßen: den Clevischen Ring, den Neumarkt, die Luxemburger und die Justinianstraße. Dort könnten den Prognosen zufolge der Grenzwert nur mit Streckenfahrverboten eingehalten werden.